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Schulordnung der Hermann-Ehlers-Realschule Bergen VORWORT Die Hermann-Ehlers-Realschule ist ein Ort des Lernens, der aufgrund der bestehenden Schulpflicht von Schülerinnen und Schülern besucht werden muss. Die Schule ist aber auch Arbeitsplatz der Lehrerinnen und Lehrer, der Sekretärin, des Hausmeisters sowie der Reinigungskräfte. Sie alle müssen dazu beitragen, dass unsere Schule funktioniert und für alle erfolgreich ist. Nur wenn alle jeden Tag daran mitwirken, können wir gemeinsam dieses Ziel erreichen. Damit unsere Schule ihre Aufgabe erfüllen kann, ist es wichtig, dass alle Beteiligten bestimmte Regeln kennen und sich auch daran halten. Grundlage dafür ist gegenseitiger Respekt, so unterschiedlich die Beteiligten selbst, ihre Interessen und ihre Aufgaben auch sind. Unabhängig von Alter, Größe, Stärke, Geschlecht, Religion oder Nationalität gilt: Jede und jeder soll und will fair behandelt werden. Dazu gehört auch, dass niemand ausgeschlossen und niemand lächerlich gemacht wird. Schwächere können Hilfe brauchen, aber nicht den Spott anderer. 1. SCHULBEGINN - Die Schüler/innen betreten die Schule mit dem 1. Gong um 07.50 Uhr über die Eingänge A und B. - Fahrschüler/innen, die vor 07.35 Uhr eintreffen, dürfen den Aufenthaltsraum benutzen und betreten diesen nur über den Zu- bzw. Eingang vom Heinrich-Hellberg-Weg. - Nach dem 2. Gong um 07.55 Uhr halten sich alle Schüler/innen in ihren Klassenräumen bzw. vor den Fachräumen auf. 2. VERHALTEN IM SCHULGEBÄUDE - Im Schulgebäude verhalten sich alle ruhig; das Laufen und Toben sowie lautes Rufen und Schreien sind verboten. - Wer Einrichtungsgegenstände der Schule nicht schont und diese mutwillig beschädigt, muss für den Schaden aufkommen. - Mäntel, Jacken und Mützen werden nicht mit in die Unterrichtsräume genommen, sondern an die Kleiderhaken gehängt. - Das Tragen von Kopfbedeckungen im Schulgebäude ist nicht erlaubt. - Wertsachen trägt jeder Schüler/jede Schülerin bei sich. - Heizkörper und Fensterbänke werden nicht als Sitzgelegenheit genutzt. - Jede/jeder trägt die Verantwortung für ein sauberes Schulgebäude. Abfall gehört in den Mülleimer. - Die Fachräume unterliegen einer eigenen Ordnung und dürfen von den Schülerinnen/Schülern nur mit Genehmigung einer Lehrkraft betreten werden. 3. VERHALTEN IM UNTERRICHT - Nach dem Gong zum Stundenbeginn sitzen alle auf ihren Plätzen. - Zu diesem Zeitpunkt liegen die Arbeitsmaterialien für den folgenden Unterricht auf dem Tisch. - Wenn die Lehrkraft den Unterrichtsraum betritt, stehen alle zur Begrüßung auf. - Essen, Trinken und Kaugummikauen sind während des Unterrichts verboten. - Alle halten sich an die allgemein üblichen Gesprächsregeln. - Die Unterrichtsstunde beendet die Lehrkraft - nicht der Gong! 4. VERHALTEN IN DEN PAUSEN 4.1. Kleine Pausen Die Schüler/innen bleiben in ihren Räumen oder wechseln zu den Fachräumen. 4.2. Große Pausen Die Schüler/innen verlassen das Gebäude zügig und auf direktem Weg; sie sind der Witterung entsprechend gekleidet. Falls ein Wechsel der Unterrichtsräume erforderlich ist, stellen sie die Taschen an den in der Pausenordung festgelegten Plätzen ab. Nach dem Gong zum Pausenende begeben sich alle umgehend in ihre Klassenräume bzw. vor die Fachräume. 4.3. Pausenhof Die Schüler/innen halten sich ausschließlich auf den beiden gepflasterten Schulhöfen oder auf den angrenzenden Rasenflächen auf. Der Bereich zum Hasselhorster Berg zwischen den beiden Schulhöfen ist kein Aufenthaltsort. Ballspiele sind nur auf gekennzeichneten Flächen erlaubt. Das Schneeballwerfen und Mitnehmen von Schnee in das Schulgebäude sind verboten. 4.4. Regenpausen Regenpausen werden durch ein wiederholtes Gongzeichen angekündigt. Die Schüler/innen verlassen die Unterrichtsräume. Pausenbereiche sind ausschließlich nur die unteren Flure und der Aufenthaltsraum, nicht der Außenbereich. 4.5. Schüleraufsichten Den Anweisungen der Schüleraufsichten ist Folge zu leisten. 4.6. Freistunden Die Schüler/innen halten sich nur im Aufenthaltsraum auf. Wenn es das Wetter erlaubt, kann auch der hintere Teil des großen Pausenhofes genutzt werden. 5. KLASSENDIENSTE 5.1. Klassensprecher/innen und Vertreter/innen Vor Unterrichtsbeginn und in den großen Pausen informieren sich die Klassensprecher/innen oder deren Vertreter/innen über Änderungen im Stundenplan. Durch eine deutliche Ansage zu Beginn einer Unterrichtsstunde und einen Tafelanschrieb setzen sie umgehend ihre Klasse davon in Kenntnis. Sollte die Lehrkraft zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht eingetroffen sein, so meldet dies der Klassensprecher/die Klassensprecherin oder Vertreter/in im Lehrerzimmer oder im Sekretariat. 5.2. Tafel- und Ordnungsdienst Jede Klasse hat einen Ordnungsdienst, der folgende Aufgaben hat: - Er sorgt vor jeder Stunde für eine gründlich gewischte Tafel und eine ausreichende Menge Kreide. - In den großen Pausen lüftet er den Klassenraum. - Während der Heizperiode hält er in der übrigen Zeit die Fenster geschlossen. - Findet im Klassenraum kein weiterer Unterricht statt, achtet er darauf, dass: - die Stühle hochgestellt - Fenster geschlossen - grobe Verschmutzungen beseitigt - gefüllte Wertstoff- bzw. Altpapierbehälter geleert sind. 5.3. Klassenbuchdienst Jede Klasse hat einen Klassenbuchdienst, der das Klassenbuch bei Raumwechsel mit sich führt, den Stundenplan eine Woche im Voraus einträgt und gegebenenfalls die Lehrkraft an ihre Eintragung erinnert. Außerdem bittet er die Lehrkraft in der letzten Unterrichtsstunde das Klassenbuch in das Kollegiumszimmer mitzunehmen. 5.4. Hof- und Flurdienst Der Hof- und Flurdienst wird von den Klassen 5 - 10 im wöchentlichen Wechsel durchgeführt. Die Jahreseinteilung der Klassen erfolgt durch die Schulleitung und wird zusammen mit den Aufgaben des Hofdienstes (Pausenordnung) im Schaukasten Eingang A ausgehängt. 5.5. Schüleraufsichten Für die Aufsicht in den großen Pausen werden zusätzlich Schüler/innen der 10. Klassen eingesetzt. 6. VERHALTEN NACH SCHULSCHLUSS - Findet im Klassen- bzw. Fachraum kein weiterer Unterricht statt, räumt jede Schülerin/jeder Schüler ihren/seinen Platz auf und stellt den Stuhl hoch. - Nur Fahrschüler/innen dürfen bei entsprechender Witterung bis zur Abfahrt ihres Busses im Aufenthaltsraum warten. 7. NACHMITTAGS- UND ABENDVERANSTALTUNGEN Bei Arbeitsgemeinschaften oder Klassenunterricht nach der 6. Stunde ist für das Betreten und Verlassen des Schulgeländes nur der Zugang vom Hasselhorster Berg zu benutzen. Alle Veranstaltungen außerhalb der Schulzeit müssen von der Schulleitung genehmigt werden. 8. VERHALTEN BEI UNTERRICHTSVERSÄUMNISSEN 8.1. Freistellung/Beurlaubung Freistellungen vom Unterricht müssen rechtzeitig schriftlich beantragt werden. Für einzelne Stunden beurlaubt die zuständige Fachlehrkraft, für bis zu zwei Unterrichtstagen (jedoch nicht vor und nach den Ferien) die Klassenlehrkraft, in allen anderen Fällen die Schulleitung. 8.2. Benachrichtigung Nimmt eine Schülerin / ein Schüler stunden- oder tageweise nicht am Unterricht bzw. verpflichtenden Schulveranstaltungen teil, ist der Schule der Grund des Fernbleibens spätestens am dritten Tage mitzuteilen. Es genügt zunächst eine fernmündliche Benachrichtigung. Erkrankt eine Schülerin / ein Schüler während der Unterrichtszeit, meldet sie/er sich bei der unterrichtenden Lehrkraft, um das weitere Vorgehen zu besprechen. 8.3. Entschuldigung Sobald die Schülerin / der Schüler wieder zur Schule kommt, bringt sie/er der Klassenlehrkraft unaufgefordert eine schriftliche Entschuldigung einer/eines Erziehungsberechtigten mit, aus der der Grund und die Dauer des Fernbleibens hervorgehen. Ein unentschuldigtes Fehlen wird im Zeugnis vermerkt. 8.4. Nachholung Versäumter Unterrichtsstoff muss in angemessener Zeit eigenverantwortlich nachgeholt werden. 9. ALLGEMEINE VERHALTENSWEISEN - Zur Förderung der Integration wird nur Deutsch gesprochen. - Das Mitbringen und der Konsum von alkoholischen Getränken und Drogen sind strengstens verboten. - Das Rauchen ist grundsätzlich verboten. - Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art, Feuerwerkskörpern sowie gefährlichen Gegenständen und Stoffen ist untersagt. - Handys sind auszuschalten und nicht sichtbar zu tragen (Ausnahmen: Bushaltestellen und Sonderregelungen bei Schulveranstaltungen). - Das Benutzen und offene Tragen von elektronischen Unterhaltungsgeräten sind nicht erlaubt. - Bild- und Tonaufnahmen sind ohne vorherige Zustimmung aller Beteiligten nicht gestattet. - Das Verlassen des Schulgeländes ist nur mit Genehmigung einer Lehrkraft erlaubt. - Personen- und Sachschäden sowie Diebstähle sind unverzüglich der Schule zu melden. - Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben. - Anweisungen von Lehrkräften und anderen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der Schule ist Folge zu leisten. - Fahrräder werden auf dem Schulgelände und an den Bushaltestellen geschoben. 10. GELTUNGSBEREICH UND SCHLUSSBESTIMMUNG Zum Geltungsbereich der Schulordnung gehören das Schulgebäude, das Schulgelände einschließlich der Bushaltestellen und Schulveranstaltungen. Eine Aushändigung der Schulordnung an die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten erfolgt bei Anmeldung ihres Kindes gegen Unterschrift.
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